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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Musikhaus Tischler e.K., Christian Tischler (Lieferer) mit
Kunden, Stand 01.01.2010
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden
sich Internetangebot des Lieferers unter www.floetenwelt.de. Der Kunde kann
sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz
gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich
das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots
vorzunehmen.
Vertragsabschluß
Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets
unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst
mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens
mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.
Preise
Preise des Lieferers stehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro inkl. gesetzlicher MwSt., Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Wertheim (Erfüllungsort). Innerhalb Deutschlands versenden wir ab einem Warenwert von Euro 25.00 portofrei. Für Bestellungen unter einem Warenwert von Euro 25.00 erheben wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 4.90
Die Bestellungen werden versichert verschickt.
Versandkosten für andere Länder werden im Warenkorb angezeigt.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Wertheim (Erfüllungsort).
Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten
der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort,
trägt grundsätzlich der Kunde. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei
Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, daß die Ware zur Abholung am
Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, daß der Lieferer auf Verlangen
des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort
versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt)
ausgeliefert hat.
Im
Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer
die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies
gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten.
Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der
Lieferfrist von mehr als 2 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen
sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der
Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Der
Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich
schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst
für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete
Meldung bewirkt die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf
Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.
Wird
die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht,
so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften
für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation,
Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.
Fernabsatzverträge
mit Verbrauchern
Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin,
daß bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein
Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine
Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden ab einem Warenwert von
Euro 40.00 vom Lieferer übernommen. Unter einem Warenwert von Euro 40.00 hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Auf telefonische Anzeige der beabsichtigten
Rücksendung sorgt der Lieferer für die Übersendung einer sogenannten "Freeway-Marke"
für Rücksendungen innerhalb Deutschlands. Unfreie Warenrücksendungen können nicht angenommen werden.
Da
es sich bei den angebotenen Artikeln um hygienisch betroffene Ware handelt,
weisen wir darauf hin, daß wir bei benutzter Ware und einer evtl. Ausübung des
Widerrufsrechtes laut Fernabsatzgesetz eine Wertminderung von 50% des Kaufpreises
ansetzen die der Verbraucher zu tragen hat. Die Benutzung der Ware kann von
uns in einem Prüfverfahren nachgewiesen werden.
Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden
eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt. Sollte den Verbraucher die Auftragsbestätigung
aufgrund einer falschen Angabe der E-Mailadresse nicht erreichen, so haftet
der Lieferer hierfür nicht.
Im
übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware
gegen Vorkasse, Nachnahme (+ Euro 7.00) oder Kreditkarte (VISA/Mastercard). Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung
eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, so erfolgen alle weiteren
Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme. Mit dem vertragsgerechten
Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte
Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden,
auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
Gegen
die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch
nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Soweit der Kunde Lieferung einer
neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers
auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen
Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich
nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt
werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.
Schadensersatzansprüche,
insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen
des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn
der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für
die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.
Bei
Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung
gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.
Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das
Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden
an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache,
ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu
einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde
dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern
die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anläßlich des Vertragsschlusses
getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller
anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen
der Schriftform.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wertheim. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Würzburg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.